Beschlussvorlage - VO/2019/292
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung sowie Berufung des Kuratoriums der Gutshof-Stiftung Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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05.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt
Gemäß § 9 der Satzung der Gutshof-Stiftung Krenzlin besteht das Kuratorium der Gutshof-Stiftung Krenzlin aus fünf Gemeindevertreter der Gemeinde Alt Krenzlin, die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren beruft.
Mit Beschluss-Nr.: 119-16-17 vom 27.04.2017 wurden folgende Gemeindevertreter mit sofortige Wirkung in das Kuratorium berufen:
1.Herr Frank Model, wohnhaft Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams.
2.Herr Maik Neffe, wohnhaft Lindenstraße 6 in 19288 Neu Krenzlin,
3.Herr Ralf Saß, wohnhaft Ringstraße 8 a in 19288 Krenzliner Hütte,
Mit Beschluss-Nr.: 135-18-17 vom 19.10.2017 wurden folgende Gemeindevertreter mit sofortige Wirkung in das Kuratorium berufen:
1.Herr Veit Meinke, wohnhaft Lindenplatz 4 in 19288 Alt Krenzlin
2.Herr Michael Mehnert, wohnhaft Zum Forsthaus 6 in 19288 Loosen.
Aufgrund der Kommunalwahl am 26.05.2019 ist Herr Mehnert kein Gemeindevertreter mehr. Die Voraussetzungen für eine Mitarbeit im Kuratorium der Gutshofstiftung sind somit nicht mehr gegeben.
Nach Auffassung der Stiftungsbehörde (Schreiben vom 14.07.2017) handelt es sich nach
§ 9 Absatz 1 Satz 1 um eine sogenannte „Blockamtszeit“. d.h. es muss eine Abberufung des gesamten Kuratoriums und im Anschluss eine Neuberufung erfolgen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag:
„ Die Gemeindevertreter
1.Herr Frank Model, wohnhaft Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams.
2.Herr Maik Neffe, wohnhaft Lindenstraße 6 in 19288 Neu Krenzlin,
3.Herr Ralf Saß, wohnhaft Ringstraße 8 a in 19288 Krenzliner Hütte,
4.Herr Veit Meinke, wohnhaft Lindenplatz 4 in 19288 Alt Krenzlin
5.Herr Michael Mehnert, wohnhaft Zum Forsthaus 6 in 19288 Loosen.
werden mit sofortiger Wirkung von ihrer Funktion als Mitglied des Kuratoriums der
Gutshof- Stiftung Krenzlin abberufen.
Begründung:
Gemäß § 9 der Satzung der Gutshof-Stiftung Krenzlin besteht das Kuratorium der Gutshof-Stiftung Krenzlin aus fünf Gemeindevertreter der Gemeinde Alt Krenzlin, die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für eine Amtszeit von vier
Jahren beruft.
Aufgrund der Kommunalwahl am 26.05.2019 ist Herr Michael Mehnert keine Gemeindevertreter mehr. Die (Wählbarkeits-) Voraussetzungen für eine Mitarbeit im Kuratorium der Gutshofstiftung sind somit nicht mehr gegeben."
2. Beschlussantrag:
"Mit sofortiger Wirkung wird in das Kuratorium der Gutshof-Stiftung Krenzlin berufen:
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