Beschlussvorlage - VO/2017/959-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Ernennung des Gemeindewehrführers der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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04.07.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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05.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin wurde am 31.05.2019 Kamerad Mathias Weidhaas zum Gemeindewehrführer gewählt.
Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.
Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Mathias Weidhaas
geb. am 02.02.1985
wh.: Ringstraße 10
19288 Krenzliner Hütte
Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5.war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bzw. der Nachfolgeeinrichtung, dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) tätig
bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
