Informationsvorlage - 9/227-4-3-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der sachkundigen Einwohner auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
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Anhörung
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22.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2019 wurden als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt berufen:
5 | Ute Bachmann | Vitali Shembrowskij |
6 | Matthias Schult | Andrea Dietrich |
7 | Maik Mattern | Joachim Schult |
Die Bestimmungen des § 28 Kommunalverfassung M-V (Verpflichtung) gelten auch für sachkundige Einwohner. Die Verpflichtung ist vom Bürgermeister vorzunehmen.
Pflichten sind
§ 23 (Gemeindevertreter) KV M-V (gilt auch für sachkundige Einwohner)
-Ausübung des Mandates im Rahmen der Gesetze, nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließung beschränkt wird, nicht gebunden,
-zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet,
-Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihren bei ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,
-dürfen ohne Genehmigung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
§ 24 (Mitwirkungsverbot) Abs. 3 KV M-V
-Wer annehmen muss, nach § 24 (1) KV M-V wegen Befangenheit ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung (bei Ausschüssen dem Vors. des Ausschusses) anzuzeigen.
Für die Verpflichtung wird folgender Text empfohlen:
“Ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten als
sachkundiger Einwohner.”
Die Bekräftigung dieser Verpflichtung hat mit Handschlag zu erfolgen.
Die Verpflichtung ist in der Niederschrift des Ausschusses zu vermerken.
