Beschlussvorlage - VO/2019/269

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG, mit Sitz in 19288 Wöbbelin, Am Sportplatz 3, plant auf den Flurstücken 132/3 und 132/1, Flur 4, der Gemarkung Wöbbelin die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (Antrag gemäß § 4 BImSchG Aktenzeichen: StALU WW-51-4557-5712.0.1.6.2V76156). Die Durchführung der Genehmigung erfolgt gemäß § 10 BImSchG.

 

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Gemäß § 10 BImSchG) wird die Gemeinde Lüblow als Nachbargemeinde beteiligt. Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StLAU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme gemäß § 11 der 9. BImSchG bis zum 15.09.2019 vorzulegen. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Planung vorgebracht werden.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (2 Ordner) können bis zum Sitzungstermin in Raum 306 des Amtes Ludwigslust Land eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 07.05.2019 mit dem Aktenzeichen: StALU WM-51-4557-5712.0.1.6.2V-76156 der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Bauherrenanschrift: Am Sportplatz 3 in 19288 Wöbbelin) für das Vorhaben in Wöbbelin (Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3 und 132/1) zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden weder Anregungen noch Bedenken zum oben genannten Antrag der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG geäußert.

 

oder

 

Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 07.05.2019 mit dem Aktenzeichen: StALU WM-51-4557-5712.0.1.6.2V-76156 der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Bauherrenanschrift: Am Sportplatz 3 in 19288 Wöbbelin) für das Vorhaben in Wöbbelin (Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3 und 132/1) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden nachfolgende Anregungen und Bedenken zum oben genannten Antrag der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG geäußert.

 

Begründung:

 

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Anlagen

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