Beschlussvorlage - VO/2019/253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust billigte am 15.05.2019 und bestimmte die Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes LU 34 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Gleisdreieck Weselsdorf".

Ziel und Zweck der Planung besteht in der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes für die Errichtung von „erneuerbare Energie – Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO und die Förderung der Nutzung regenerativer Energien. Hierfür ist die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Weselsdorf und umfasst eine Fläche von 17,54 ha.

 

Durch die Stadt Ludwigslust wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen (Entwurf Stand 15. Mai 2019) und zu den zu berücksichtigenden öffentlichen Belangen eine Frist bis zum 01.09.2019 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Stadt Ludwigslust bestehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

      Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Stadt Ludwigslust geäußert.

 

Begründung:

Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 34 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gleisdreieck Weselsdorf“ der Stadt Ludwigslust sind weder unzumutbare Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die Gemeinde Lüblow zu erwarten.

 

oder

 

      Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden folgende Anregungen und Bedenken zur o.g. Planung geäußert:

 

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Anlagen

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