Beschlussvorlage - VO/2019/250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust billigte am 15.05.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan LU 34 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gleisdreieck Weselsdorf“ der Stadt Ludwigslust und bestimmte dessen Auslegung.

Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Ludwigslust die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage. In der Planung wird daher ein Sonstiges Sondergebiet erneuerbare Energie – Solarpark ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans wird parallel der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH plant nordwestlich von Ludwigslust entlang der Bahnlinie Boizenburg-Grabow sowie entlang der Bahnlinie Schwerin-Grabow die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage für ca. 17.78 MWp. Das Plangebiet umfasst ca. 17,54 Hektar Fläche (inclusive Ausgleichsflächen).

 

Durch die Stadt Ludwigslust wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen (Entwurf Planungsstand 15.05.2019) eine Frist bis zum 01.09.2019 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

      Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Stadt Ludwigslust geäußert.

 

Begründung:

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan LU 34 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gleisdreieck Weselsdorf“ der Stadt Ludwigslust sind weder unzumutbare Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die Gemeinde Lüblow zu erwarten.

 

oder

 

      Von Seiten der Gemeinde Lüblow werden folgende Anregungen und Bedenken

zur o.g. Planung geäußert:

 

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Anlagen

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