Beschlussvorlage - VO/2019/266
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe
hier: Beschaffung von Mobiliar im Hort "Lütte Swölken"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ann-Sophie Koch
- Antragssteller:
- Koch, Ann-Sophie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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13.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung in 2019 wurden den Einrichtungen in unserem Amtsbereich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Kindertagesstätte mit Hort erhält einen Betrag von insgesamt 5.136,40 EUR. Hiervon sollten 2.926,52 EUR für die Kindertagesstätte und 2.209,88 EUR für den Hort eingesetzt werden.
Diese Mittel sind lt. den Zuweisungsmitteilungen vom 03.06.2019/19.06.2019 zweckgebunden für die sächliche Ausstattung der Einrichtung einzusetzen und sollen zusätzlich zu den im Entgelt enthaltenen investiven Sachkosten eingesetzt werden.
Ein Nachweis über den zweckentsprechenden Einsatz der Zuweisungen ist ebenfalls erforderlich. Nicht verwendete oder nicht zweckentsprechende Mittel sind zu erstatten.
Die Leiterin des Hortes beabsichtigt die Mittel für eine Beschaffung von Mobiliar im Büro und in der Küche einzusetzen. Es sollen Büromöbel und verschließbare Küchenschränke beschafft werden.
Die Gemeindevertretung sollte einer Verwendung der Zuweisungsbeträge für die Anschaffung von dem Mobiliar in Höhe von 2.209,88 EUR zustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1.Die Gemeinde Rastow stimmt der beabsichtigten Beschaffung von Büromöbeln und verschließbaren Küchenschränken für die Kindertagesstätte Rastow, Außenstelle Hort bis zu einer Auftragshöhe von 2.209,88 EUR zu.
2.Zur Finanzierung der Kosten wird außerplanmäßigen Auszahlungen in den PSK
36503.0829 0000 (Hort/Erwerb Betriebs- und Geschäftsausstattungen) Finanzkonto 7857 1000) und PSK 36503.08221000 (Hort/ Erwerb Büromöbel) Finanzkonto
7857 1000) bis zur v.g. Auftragshöhe zugestimmt.
3.Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch außerplanmäßige zweckgebundenen Einzahlungen zur Verbesserung der Kinderbetreuung im PSK 36503.2314 2000 (Hort/Zuschüsse und Zuweisungen für investive Zwecke).
