Beschlussvorlage - VO/2019/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur anteiligen Kostenübernahme
hier: Fahrschulausbildung eines Kameraden der FFw Fahrbinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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13.08.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Feuerwehrleute verfügen oftmals nicht über die notwendige Fahrerlaubnis, um das Feuerwehreinsatzfahrzeug zu fahren. In den meisten Fällen ist die Fahrerlaubnis Klasse B, die zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigt, vorhanden. Zum Führen des Fahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr ist aber mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C notwendig.
Die Kosten für diese Fahrerlaubnis betragen im Durchschnitt 1.500,- € bis 2.000,- €. Die Kosten erhöhen sich bei Inanspruchnahme von mehr Übungsfahrten.
Um die Einsatzfähigkeit der FFw zu gewährleisten, wird von der FF Fahrbinde beantragt, eine anteilige Übernahme der Kosten für die Fahrschulausbildung des Kameraden Raymond Schwampe durch die Gemeinde zu befürworten.
Vom Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim wurde mit Bescheid vom 10.07.2019 ein Zuschuss in Höhe von 1.000,- € zugesichert. Somit wäre noch ein Betrag in Höhe von ca. 500,- € bis 1.000,- € zu finanzieren. Die Inanspruchnahme von mehr Übungsfahrten wird dabei nicht berücksichtigt.
Der Nachweis über die Verwendung des Zuschusses vom Kreisfeuerwehrverband muss spätestens bis zum 15.11.2019 erbracht werden. Das bedeutet, dass mit der Ausbildung sofort begonnen werden muss.
Die Fahrschule Uwe Langmaack aus 19288 Ludwigslust, Schweriner Str. 38, konnte hier kurzfristig eine solche anbieten zu einem Komplettpreis von ca. 1.800,- € und ist für den Kameraden schnell erreichbar. Die Ausbildung beginnt am 13.08.2019.
Entscheidet sich die Gemeindevertretung für eine anteilige Kostenübernahme, ist gleichzeitig eine Entscheidung zu deren Finanzierung zu treffen. Bei der Höhe des Zuschusses ist auch der persönliche Vorteil für den Kameraden zu berücksichtigen.
Die Kosten sind dem PSK 12610.56120 (Feuerwehr, Aus- und Fortbildung) zuzuordnen. Im Haushaltsjahr 2019 sind dort insgesamt Ausgaben in Höhe von 5.500,00 €, dav. 1.000,- € für Fahrschulausbildung, eingestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Die Gemeinde Rastow erklärt sich zur anteiligen Kostenübernahme in Höhe von _________ % der Restkosten nach Abzug des Förderbetrages bereit, wenn der Kamerad Raymond Schwampe die Fahrerlaubnis der Klasse C erlangt und damit die Berechtigung zum Führen des Feuerwehreinsatzfahrzeuges der FFw Fahrbinde besitzt.
2.Der genannte Kamerad verpflichtet sich, für je 100,- € Beteiligung der Gemeinde mindestens 1 Jahr aktiv als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde mitzuwirken.
Scheidet der Kamerad vor Ablauf dieser Zeit (außer aus gesundheitlichen Gründen) aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde aus, so verpflichtet er sich, für jedes Jahr des früheren Ausscheidens 100,- € an die Gemeinde zurück zu zahlen (max. den bezuschussten Betrag der Gemeinde).
3.Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Fahrschulausbildung wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,6 kB
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