Informationsvorlage - /2019/227-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Herr Benjamin Hoff konnte an der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung nicht teilnehmen. Seine Verpflichtung ist nachzuholen.

 

Die Verpflichtung erfolgt auf der Grundlage des § 28 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) und ist vom Bürgermeister vorzunehmen.

 

1. Pflichten sind

 

§ 23 (Gemeindevertreter) KV M-V

          -Ausübung des Mandates im Rahmen der Gesetze, nach ihrer freien, nur dem                      Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen,                             durch welche die Freiheit ihrer Entschließung beschränkt wird, nicht gebunden,

 

-zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet,

 

-Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihren bei ihrer Tätigkeit                             bekanntgewordenen               Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig                  sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,

 

 -dürfen ohne Genehmigung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen,                             soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

 

- die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort

 

§ 24 (Mitwirkungsverbot) Abs. 3 KV M-V

     -Wer annehmen muss, nach § 24 (1) KV M-V ausgeschlossen zu sein, hat den                                        Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung

            (Bürgermeister) anzuzeigen.

 

2.Für die Verpflichtung wird folgender Text empfohlen:

 

                     Ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Erfüllung

Ihrer Pflichten als Gemeindevertreter.

 

Die Bekräftigung dieser Verpflichtung hat mit Handschlag zu erfolgen !

 

3.       Die Verpflichtung ist in der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung zu vermerken.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: keiner

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                    keine

 

 

 

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