Beschlussvorlage - VO/2017/959-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015 sieht im § 12 Abs. 1 vor, das die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin haben am 31.05.2019 den Gemeindewehrführer gewählt.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c)die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Mathias Weidhaas
geb. am 02.02.1985
wh.: Ringstraße 10
19288 Krenzliner Hütte
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs.2 BrSchG: damit gilt
die Wahl vom 31.05.2019 zum Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr
Alt Krenzlin als bestätigt.”
