Beschlussvorlage - VO/2019/227-7

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:        

 

Die Gemeinden haben 1995 Anteile vom WEMAG-Vermögen von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben erhalten.

Da besondere Anforderungen bei Aufbewahrung und Verwaltung von Aktien bestehen, haben viele Gemeinden des WEMAG- Bereiches für diesen Zweck den "Kommunaler Anteils-eignerverband der WEMAG" gebildet.

Die Geschäftsführung hat der Städte- und Gemeindetag M-V mit Sitz in Schwerin übernommen.

 

Auch die Gemeinde Rastow ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG.

In der Regel findet zweimal im Jahr eine Verbandsversammlung statt, auf der die Gemeinde durch den Bürgermeister vertreten wird.

 

In den letzten Jahren wurde die Vertretung der amtsangehörenden Gemeinden in der

Verbandsversammlung durch den Leitenden Verwaltungsbeamten auf der Grundlage einer 'Generalvollmacht' durch Beschluss der Gemeindevertretung vorgenommen.

Diese gilt, soweit nicht der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter an den Sitzungen des Anteilseignerverbandes teilnehmen.

 

Es wird empfohlen, dieses Verfahren auch in der 7. Wahlperiode anzuwenden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des

Amtes Ludwigslust-Land,

 

Herrn Wolfgang Utecht

 

    mit der Vertretung der Gemeinde Rastow in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG in der 7. Wahlperiode soweit nicht               der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend sind. „

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:               keine

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