Beschlussvorlage - VO/2019/227-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse
hier: Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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27.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow ist ein Hauptausschuss zu bilden:
Mitglieder:Bürgermeister und vier weitere Gemeindevertreter.
Aufgaben: Vorbereitung der Gemeindevertretungssitzungen, Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen, Aufgaben, die dem Finanzausschuss gemäß § 36 Abs.2 KV M-V obliegen.
Es sind vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis
zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der
Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählergemeinschaft
nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den
Bestimmungen des § 32 KV M-V.
(2)Bei Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung drei Stimmzähler bestimmt.
(3)Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
(4)Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.
Beschlussvorschlag
Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)
Anzahl aller Gemeindevertreter | : | 13 |
davon anwesend | : |
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Anzahl der Stimmen |
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○ für den Wahlvorschlag | : |
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○ gegen den Wahlvorschlag | : |
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○ Stimmenthaltungen | : |
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Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)
Teiler | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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