Beschlussvorlage - VO/2019/227-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen (s. Punkt 1-5 der Beschlussanträge) sind vor Beschlussfassung von den Bewerbern einzuholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag:

  Es wird festgestellt: ...............................                 

                                                             geb. am .................

                                                            wh.: ....................... in 19077 ………………

1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Rastow (Wahl vom 27.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden               Erklärung ausgeräumt. 

 

und

 

2. Beschlussantrag:

 Es wird festgestellt: ...............................                 

                                                             geb. am .................

                                                            wh.: ...................... in 19077 ……………                         

2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Rastow (Wahl vom 27.06.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

          5.           war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                 keine

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