Informationsvorlage - VO/2019/227-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der Gemeindevertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Anhörung
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27.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Erforderlich gemäß § 28 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)
2. Pflichten sind
§ 23 (Gemeindevertreter) KV M-V
-Ausübung des Mandates im Rahmen der Gesetze, nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließung beschränkt wird, nicht gebunden,
-zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet,
-Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die ihren bei ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,
-dürfen ohne Genehmigung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort
§ 24 (Mitwirkungsverbot) Abs. 3 KV M-V
-Wer annehmen muss, nach § 24 (1) KV M-V ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung
(Bürgermeister) anzuzeigen.
3.Für die Verpflichtung wird folgender Text empfohlen:
“Ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Erfüllung
Ihrer Pflichten als Gemeindevertreter.”
Die Bekräftigung dieser Verpflichtung hat mit Handschlag zu erfolgen !
4. Die Verpflichtung ist in der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung zu vermerken.
