Beschlussvorlage - VO/2019/210

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Produktsachkonto 57301.522600 (Dorfgemeinschaftshaus Parkst.4 / Aufwendungen für Energie / Strom) wurden im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 4.000,00 EUR geplant. Zur Begleichung der Jahresrechnungen für Strom und Nachtstrom wurden gesamt 7.780,58 € angeordnet. Die Rechnung R-6934205-0001-ARV-2019-25541 vom 24.01.2019 für Strom beinhaltete eine Nachzahlung in Höhe von 1.581,03 €, die auf einen erhöhten Verbrauch aus der Umsetzung der Maßnahme „Anbau Dorfgemeinschaftshaus“ zurückzuführen ist. Zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde Baustrom in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 waren diese erhöhten Kosten nicht bekannt und konnten somit nicht eingeplant werden. 

 

Es ist eine Entscheidung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Zur Deckung der Ausgaben auf Grund der Jahresrechnung der Firma WEMAG AG Schwerin für die Nachzahlung und Abschläge in 2019 wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 57301.522600 (Dorfgemeinschaftshaus Parkst.4 / Aufwendungen für Energie / Strom) in Höhe von 3.780,58 € zugestimmt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen im PSK 61100.40130000 (Steuern, allg. Zuweisungen / Gewerbesteuer).

 

 

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Anlagen

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