Beschlussvorlage - VO/2019/220-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse
hier: Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüblow
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Entscheidung
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25.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Lüblow ist ein Hauptausschuss zu bilden:
Mitglieder:Bürgermeister und zwei weitere Gemeindevertreter.
Aufgaben: Vorbereitung der Gemeindevertretungssitzungen, Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen, Aufgaben, die dem Finanzausschuss gemäß § 36 Abs.2 KV M-V obliegen.
Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
(1)Bei geheimen Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung 3 Stimmzähler
bestimmt.
(2)Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
(3)Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem
Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.
(4)Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das
Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählergemeinschaften dadurch ermittelt, dass
die Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder
Zählgemeinschaft nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw geteilt wird und die Sitzverteilung
nach den sogenannten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entcheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den
Bestimmungen des § 32 KV M-V.
Beschlussvorschlag
Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)
Anzahl aller Gemeindevertreter | : | 9 |
davon anwesend | : |
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Anzahl der Stimmen |
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○ für den Wahlvorschlag | : |
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○ gegen den Wahlvorschlag | : |
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○ Stimmenthaltungen | : |
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Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)
Teiler | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... | Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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