Beschlussvorlage - VO/2019/220-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Lüblow ist ein Hauptausschuss zu bilden:

 

       Mitglieder:Bürgermeister und zwei weitere Gemeindevertreter.

       Aufgaben:                        Vorbereitung der Gemeindevertretungssitzungen, Erarbeitung von                                                                Sitzungsvorlagen, Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen,                                                         Aufgaben,  die dem Finanzausschuss gemäß § 36 Abs.2 KV M-V                                                                       obliegen.

 

Es sind keine stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

 

Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

(1)Bei geheimen Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung 3 Stimmzähler

bestimmt.

 

(2)Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.

 

(3)Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem

Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.

 

(4)Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das

Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählergemeinschaften dadurch ermittelt, dass

die Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder

Zählgemeinschaft nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw geteilt wird und die Sitzverteilung

nach den sogenannten Höchstzahlen erfolgt.

Bei gleichen Höchstzahlen entcheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den

Bestimmungen des § 32 KV M-V.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)

Anzahl aller Gemeindevertreter

:

9

davon anwesend

:

 

Anzahl der Stimmen                             

 

 

○  für den Wahlvorschlag

:

 

○  gegen den Wahlvorschlag

:

 

○  Stimmenthaltungen

:

 

 

Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)

 

Teiler

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

        .........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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