12.05.2016 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friedrichs verlangte vor der Beschlussfassung die Befangenheit festzustellen.

 

Bgm.: Nach Aussage der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund zum Ausschluss von Gemeindevertretern.

Die Aussage des Bürgermeisters wurde von mehreren Zuhörern mit Zwischenrufen begleitet und der Ausschluss von Gemeindevertretern gefordert.

 

Herr Friedrichs: Der Bürgermeister ist Vorsitzender der Eigentümergemeinschaft. Daraus ergibt sich eine Befangenheit. Wenn man im Vorstand ist, könnte ja auch die Aussage gemacht werden, wieviel Geld die Gemeinde erhält. Sinnvoll wäre es, wenn für alle Bewohner z.B. der Strompreis

10 % billiger wäre. Der Betreiber bestimmt, wo das Geld hingeht. Die Gemeinde wird davon nichts erhalten.

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 84-11-16

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat den vom Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens geprüft.

Von der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht:

- s. Anlage

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

 

Auf eigenen Wunsch wurde Herr Veit Meinke gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen