26.06.2014 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wöbbelin
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 02-01-14
“ Es wird festgestellt: Frau Dr. Urte Schur
geb. am 13.09.1948
wh.: Neustädter Str. 3
19288 Wöbbelin
1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 26.06.2014)
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war für das MfS/AfNS tätig
hat aber bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Dr. Schur, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr.: 03-01-14
“ Es wird festgestellt: Frau Kerstin Brüssow
geb. am 15.09.1969
wh.: Am Funkamt 1
19288 Wöbbelin
2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 26.06.2014)
1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das MfS/AfNS tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die 2. stellv. Bürgermeisterin, Frau Brüsow, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Durch die Bürgermeisterin, Frau Tonn, wurde die Ernennung des 1. und 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunden durchgeführt. Im Anschluss wurden durch Frau Tonn die Vereidigungen vorgenommen. Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.