26.06.2014 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Wöbbelin
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.:01-01-14
“ Es wird festgestellt: Frau Viola Tonn
geb. am 09.01.1967
wh.: Rosenstraße 10
19288 Wöbbelin
Bürgermeisterin der Gemeinde Wöbbelin (Wahl vom 25.05.2014)
1. ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das MfS/AfNS tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt."
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: | 1 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde die Bürgermeisterin, Frau Tonn, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Durch die bisherige 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Anja Henning, wurde die Ernennung der
Bürgermeisterin, Frau Viola Tonn, zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Im Anschluss wurde durch Frau Dr. Urte Schur die Vereidigung der Bürgermeisterin vorgenommen. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Frau Dr. Urte Schur verpflichtete die Bürgermeisterin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Pflichten.
Die Bürgermeisterin übernahm die Sitzungsleitung.