22.07.2025 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Antrag gemäß ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss:

Folgende Entscheidung des Hauptausschusses vom 11.06.2025 wird nachträglich gebilligt:

 

Auf der Grundlage des § 36 in Verbindung mit den §§ 31, 33 bis 35 wird zum Antrag mit dem Aktenzeichen AZ: STALU WM-54-4783-5712-0-1.6.2V auf Errichtung und Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WLA) am Standort Alt Krenzlin – „Alt Krenzlin II“ das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

Begründung:

Das Vorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Nach § 35 Abs. 3 liegt eine Beeinträchtigung öffentliche Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben u.a.

 

  1. Schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird (Satz 3)
  2. Unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert (Satz 4)
  3. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet (Satz 5)

 

Ergänzend dazu:

 

  1. Sonstiges

      (siehe Anlage Beschluss-Nr.: HA 01-02-25 vom 11.06.2025)

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

8

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

6

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen