18.02.2025 - 7.2 hier: Annahme einer Geldspende für das Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Haase
Wortprotokoll
Die WEMACOM Breitband GmbH hat eine Spende in Höhe von 1.000 EUR im Rahmen des Wettbewerbs "digitale Zukunftsgemeinde" aufgrund der engagierten Unterstützung des Glasfaserausbaus und der hohen Beteiligung der förderfähigen Haushalte an der Zukunftstechnologie in der Gemeinde Alt Krenzlin gezahlt.
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt die Geldspende für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.000,00 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 04.02.2025) an.
- Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Alt Krenzlin beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern eine ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spende ist.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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193,2 kB
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