16.01.2025 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...

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Beschluss

 

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Sülstorf nimmt die Geldspende für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 300,00 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 31.12.2024) an.

 

  1. Es wird versichert, dass die Spende für den zuwendungsbegünstigten Zweck verwendet wird und o.g. Betrag nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Sülstorf beruht (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern ausschließlich eine freiwillige, unentgeltliche Spende ist.

 

  1. Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

7

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage