06.12.2024 - 12 Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung d...

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Beschluss

 

Beschluss:

Die Gemeinde Sülstorf überträgt die Aufgaben im Rahmen der Grundsätze für die Geldanlagen (Anlagenrichtlinie) nach § 56 i. V. mit § 127 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung ab 01.01.2025 auf das Amt Ludwigslust-Land.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

8

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1