27.08.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Entlassung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 27.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Der stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin, Kamerad Jan Häußler, wohnhaft Schusterstraße 23 in 19303 Dömitz wurde auf der Grundlage des § 12 Abs. 5 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) i. V. m. § 11
Abs. 13 der Satzung der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin mit Schreiben der Gemeinde Alt Krenzlin vom 11.07.2024 von seiner Funktion als stellv. Gemeindewehrführer abberufen.
2. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin, als die für die Ernennung des Beamten zuständig Stelle, verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der Beschlussfassung.