27.08.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Entlassung de...

Beschluss:
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Beschluss

 

Beschluss:

1. Der stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin, Kamerad Jan  Häußler, wohnhaft Schusterstraße 23 in 19303 Dömitz wurde auf der Grundlage               des § 12 Abs. 5 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) i. V. m. § 11

 Abs. 13 der Satzung der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin mit Schreiben der  Gemeinde Alt Krenzlin vom 11.07.2024 von seiner Funktion als stellv.               Gemeindewehrführer abberufen.

 

2. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin, als die für die Ernennung des Beamten  zuständig Stelle, verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf               des Tages der Beschlussfassung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

5

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

4

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1