22.08.2024 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Amts...

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Wortprotokoll

 

Auf Antrag der Amtsvorsteherin erfolgte dann die Beschlussfassung zur Geeignetheit:

 

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Beschluss

Beschluss:

   Es wird festgestellt: Herr Klaus-Otto Meyer

                                           geb. am           19.07.1959

                              wohnhaft  Goldenstädter Weg 3

                                                  19077 Uelitz

   1. stellv. Amtsvorsteher des Amtes Ludwigslust-Land (Wahl vom 22.08.2024)

       1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

       2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

            Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

     3. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

            verstoßen,

      4. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet.

       Evtl. bestehende Zweifel an der Eignung wurden durch Unterzeichnung einer

       entsprechenden Erklärung ausgeräumt."

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

12

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

11

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 KV M-V war der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Meyer, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Beschluss:

   Es wird festgestellt: Herr Helmut Seyer

                                              geb. am           28.06.1953

                                              wohnhaft  Zielitzer Weg 2

                                                  19288 Göhlen

   2. stellv. Amtsvorsteher des Amtes Ludwigslust-Land (Wahl vom 22.08.2024)

       1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

       2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

            Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

     3. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

            verstoßen,

      4. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet.

       Evtl. bestehende Zweifel an der Eignung wurden durch Unterzeichnung einer

       entsprechenden Erklärung ausgeräumt."

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

12

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

11

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 KV M-V war der 2. Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Seyer, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Durch die Amtsvorsteherin, Frau Tonn, wurde die Ernennung des 1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Otto Meyer, zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Durch die Amtsvorsteherin, Frau Tonn, wurde die Ernennung des 2. Stellvertreters der Amtsvorsteherin, Herrn Helmut Seyer, zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Um 17:25 Uhr wurde zwecks Fototermin in eine Sitzungspause eingetreten.

Die Sitzung wurde um 17:30 Uhr fortgesetzt.

 

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