09.07.2024 - 5 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Antrag der Bürgermeisterin erfolgte die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

   Es wird festgestellt:  Herr Martin Vogel                 

                                               geb. am 07.02.1984

                                               wh.: Hauptstraße 4 in 19288 Alt Krenzlin

 1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 09.07.2024)

 

 1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

8

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Vogel von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Beschluss:

  Es wird festgestellt:  Herr Thomas Wormstädt

                                               geb. am 08.04.1969

                                               wh.: Am Dorfteich 5 in 19288 Loosen                         

 2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 09.07.2024)

 

            1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.        bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

  3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

  4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

8

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Wormstädt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Frau Meyer-Kropp die Ernennung des 1. stellv. Bürgermeisters und des 2. stellv. Bürgermeisters zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde jeweils eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.