04.07.2024 - 9 Wahl zur Besetzung des Rechnungsprüfungsausschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Uelitz
- Datum:
- Do., 04.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beschluss
Die Gemeindevertretung Uelitz verständigt sich einvernehmlich auf folgenden Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses:
a) Gemeindevertreter
1. Frau Andrea Kreutner
2. Herr Lars Dockweiler
b) sachkundiger Einwohner
1. Frau Kati Lackner, wohnhaft Vordere Kohlhöfe 4 in 19077 Uelitz
Alle vorgeschlagenen Personen erklärten hierzu ihr Einverständnis.
Die Wahl erfolgte offen, durch Handzeichen.
Sonstiges 1
Gemäß § 6 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Uelitz ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden:
Mitglieder: zwei Gemeindevertreter
ein sachkundiger Einwohner
Aufgaben: Begleitung der Haushaltsführung und Prüfung der Jahresrechnung.
Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.
Bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist darauf zu achten, dass der Bürgermeister, dessen Stellvertreter sowie die Mitglieder des Finanzausschusses nicht Mitglied des Ausschusses sein dürfen.
Auf Antrag wird geheim gewählt. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).
Gemäß § 36 (1) Kommunalverfassung M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach dem Zuschlags- und Benennungsverfahren. Dies ist eine Neuregelung in der Kommunalverfassung.
Bei dem Zuschlags- und Benennungsverfahren kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Person verständigen. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.
Hierfür wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben.
Die Fraktionen und Zählgemeinschaften benennen dann, je nach Anteil der von ihnen zu besetzenden Sitze, die Mitglieder des Ausschusses.
