04.07.2024 - 11 Wahl eines weiteren Vertreters der Gemeinde Uel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Uelitz
- Datum:
- Do., 04.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Sonstiges 1
Gemäß § 5 der Verbandssatzung des ZV Schweriner Umland vom 15.08.2016 können Verbandsmitglieder mit über 350 Einwohnern einen weiteren Vertreter in die Verbands-versammlung entsenden.
Maßgeblich ist die für die letzte Wahl der Gemeindevertretung festgestellte Einwohnerzahl. Diese Zahlen stellen auf das letzte verfügbare Stichtagsergebnis der amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember eines Jahres ab.
Die Gemeinde Uelitz hatte mit Stand 31.12.2023 492 Einwohner.
Für die Legislaturperiode 2019-2024 wurde durch die Gemeindevertretung Uelitz kein weiterer Vertreter gewählt.
Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot (Befangenheit).
Gemäß § 156 (3) Kommunalverfassung M-V werden die weiteren Vertreter binnen drei Monaten nach einer Kommunalwahl nach dem Zuschlags- und Benennungsverfahren für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt.
Bei dem Zuschlags- und Benennungsverfahren kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich auf die Person verständigen. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende (Bürgermeister) den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze in öffentlicher Sitzung zu.
Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Die Losverfahren werden vom Vorsitzenden (Bürgermeister) durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben.
