04.07.2024 - 5 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister z...

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Beschluss

Beschluss:

 Es wird festgestellt:  Herr René Wiese

     geb. am 22.07.1976

     wh.: Grüne Straße 20 in 19077 Uelitz

 1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Uelitz (Wahl vom 04.07.2024)

 

 1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

2.  bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

  Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

  verstoßen,

  bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer    entsprechenden Erklärung ausgeräumt.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

7

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

6

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Dr. René Wiese von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Beschluss:

 Es wird festgestellt:  Frau Annalena-Celine Boldt

     geb. am 12.06.1999

     wh.: Feldstraße 23 in 19077 Uelitz

 2. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Uelitz (Wahl vom 04.07.2024)

 

1. ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

  Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

  verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. „

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

7

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

6

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Annalena-Celine Boldt von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss wurde durch den Bürgermeister, Herrn Meyer, die Ernennung des 1. stellv. Bürgermeisters, Herrn Herr René Wiese, sowie der 2. stellv. Bürgermeisterin, Frau Annalena-Celine Boldt, zu Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde durchgeführt. Im Anschluss wurden durch Herrn Meyer die Vereidigungen vorgenommen.

 

Über die Vereidigungen wurden Vereidigungsniederschriften angefertigt.

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Sonstiges 1

 

Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen (s. Punkt 1-4 der Beschlussempfehlung) sind vor Beschlussfassung von den Bewerbern einzuholen.

 

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