04.07.2024 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

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Beschluss

Beschluss:

 Es wird festgestellt: Herr Klaus-Otto Meyer,

     geb. am 19.07.1959

     wh.: Goldenstädter Weg 3

     19077 Uelitz

 Bürgermeister der Gemeinde Uelitz (Wahl vom 09.06.2024)

1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist,

2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische                Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen,

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

entsprechenden Erklärung ausgeräumt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

7

Davon anwesend:

6

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

5

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Klaus-Otto Meyer von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Anschließend erfolgte die Ernennung des Bürgermeisters Herrn Meyer zum Ehrenbeamten durch den bisherigen 1. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Dr. René Wiese, und den bisherigen 2. stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Björn Karnatz.

Sie überreichten dem Bürgermeister die von ihnen unterzeichnete Ernennungsurkunde und vereidigten ihn.

 

Der Bürgermeister Herr Meyer leistete folgenden Amtseid:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Im Anschluss übernahm Herr Meyer die Sitzungsleitung.

 

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Sonstiges 1

 

Herr Meyer übergab die Versammlungsleitung an den bisherigen 1. Stellvertretenden Bürgermeister, Herr Dr. Wiese. Dieser erläuterte, dass im Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 Herr Klaus-Otto Meyer zum Bürgermeister der Gemeinde Uelitz gewählt wurde. Entsprechend § 28 Abs. 3 sowie § 40 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V sind der Bürgermeister und dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

 

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 8 LBG M-V vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

Die als Voraussetzung zur Ernennung zum Ehrenbeamten abzugebenden Erklärungen (s. Punkt 1-4 der Beschlussempfehlung) wurden durch Herrn Meyer bereits mit Einreichung des Wahlvorschlages abgegeben.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung ist durch die bisherigen stellvertretenden Bürgermeister die Ernennung zum Ehrenbeamten vorzunehmen.

Die Versammlungsleitung geht sodann auf den neuen Bürgermeister über.