09.07.2024 - 2 Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Antrag von Herrn Zeisler erfolgte die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

   Es wird festgestellt:  Frau Sybilla Meyer-Kropp

                                               geb. am 24.06.1964

                                               wh.: Picherweg 3

     19288 Alt Krenzlin                  

 Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 09.06.2024)

 

  1. ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

8

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Sybilla Meyer-Kropp von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurden durch Herrn Maik Neffe, in seiner Funktion als bisheriger 1. stellv. Bürgermeister, und Frau Mona Schmidt, in Ihrer Funktion als bisherige 2. stellv. Bürgermeisterin die Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

Herr Maik Neffe und Frau Mona Schmidt verpflichteten die Bürgermeisterin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

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