26.01.2023 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der H...

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Wortprotokoll

 

Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land erläuterte kurz die Einzelpositionen der vorliegenden Haushaltssatzung 2023 und die Entwicklung der liquiden Mittel der Gemeinde Sülstorf seit 2019.

 

In 2019 werden die liquiden Mittel der Gemeinde Sülstorf mit 683.221,04 € ausgewiesen.

Diese wurden größtenteils zur Deckung der Eigenanteile an folgenden Investitionsmaßnahmen eingesetzt:

 

Neubau Uelitzer Straße in Sülte      ca. 282.300 €

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Hauptstraße in Sülstorf ca.   48.000 €

Entwässerung/Straßenbau der Straße zur Kartoffelhalle   ca. 194.000 €

Anteile an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG (Eigenanteil ohne

Darlehen)                                          ca.   41.000 €

gesamt                   565.300 €

 

1. Ergebnishaushalt-Haushaltausgleich

 

Durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage können ausgeglichene Ergebnishaushalte dargestellt werden.

Lfd.
Nr.

 

 

 

 

 

Jahr

Anfangsbestand

des Ergebnisvortrags

Jahresergebnis

des Haushaltsjahres

In Haushaltsfolgejahre

vorzutragende Beträge

in Euro

1

2

3

4

1.

Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge

+77.709,02

1.1

3. Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis)

2020

+77.709,02

+175.191,55

+252.900,57

1.2

2. Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis)

2021

+252.900,57

0,00

+252.900,57

1.3

1. Haushaltsvorjahr (vorl. Ergebnis)

2022

+252.900,57

+6.167,02

+259.067,59

2.

Ansatz des Haushaltsjahres

2023

+259.067,59

0,00

+259.067,59

3.

Ansätze der Haushaltsfolgejahre

 

 

 

 

3.1

Ansatz des 1. Haushaltsfolgejahres

2024

+259.067,59

0,00

+259.067,59

3.2

Ansatz des 2. Haushaltsfolgejahres

2025

+259.067,59

0,00

+259.067,59

3.3

Ansatz des 3. Haushaltsfolgejahres

2026

+259.067,59

0,00

+259.067,59

4.

Summe / Saldo zum Ende des Finanzplanungszeitraumes

+259.067,59

2021: Einsatz Infrastrukturpauschale 59.300 € (nur 27.336,67 €) und Entnahme Kapitalrücklage 48.808,78 € (es werden nur 76.154,45 €)

2022: Einsatz Infrastrukturpauschale 59.300 € und Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage 33.000 € (wird nicht benötigt)

2023: Einsatz Infrastrukturpauschale 96.300 € und Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage 99.000 €

2024: Einsatz Infrastrukturpauschale 65.800 € /2025: Einsatz Infrastrukturpauschale 116.1000 € /2026: Einsatz Infrastrukturpauschale 115.000 €

 

2. Finanzhaushalt-Haushaltsausgleich

 

Lfd.
Nr.

 

 

 

 

 

Jahr

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

planmäßige Tilgung von Investitions-krediten

In

Haushalts-folgejahre

vorzutragende Beträge

in Euro

1

2

3

4

1.

Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge

+1.627.819,54

1.1

3. Haushaltsvorjahr (Ergebnis)

2020

+215.387,27

0,00

+1.843.206,81

1.2

2. Haushaltsvorjahr (Ergebnis)

2021

+16.895,26

0,00

+1.860.102,07

1.3

1. Haushaltsvorjahr (Planansatz)

2022

-137.800,00

30.000,00

1.692.302,07

2.

Ansatz des Haushaltsjahres

2023

-128.100,00

15.400,00

1.548.802,07

3.

Ansätze der Haushaltsfolgejahre

3.1

1. Haushaltsfolgejahr

2024

+1.400,00

33.700,00

+1.516.502,07

3.2

2. Haushaltsfolgejahr

2025

-11.400,00

79.400,00

+1.425.702,07

3.3

3. Haushaltsfolgejahr

2026

-10.300,00

81.000,00

+1.334.402,07

4.

Summe / Saldo zum Ende des Finanzplanungszeitraumes

+1.334.402,07

 

Insoweit ist sowohl im Haushaltsjahr 2023 als auch zum Ende des Finanzplanungszeitraumes der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt gegeben.

 

3. Hebesatzvergleich

 

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B

(v.H.)

Gewerbesteuer

(v.H.)

Hebesatz der Gemeinde Sülstorf

 

330

380

340

Landesdurchschnittlicher Hebesatz für kreisangehörige Gemeinden *

 

323

427

381

* Nivellierungshebesätze gemäß Orientierungsdatenerlass für die Haushaltsplanung 2023 vom 26. September 2022 - Ministerium für Inneres und Europa M-V

LK LWL nach gegenwärtiger Einschätzung werden die landesdurchschnittl. Hebesätze für kreisangehörige Gemeinden ab 2024 wie folgt steigen

335-338

435-439

389-391

 

 

4. Eckpunkte der Ergebnisrechnung

 

Ansatz
2022

Ansatz
2023

Abweichung

Schlüsselzuweisungen

220.700

372.000

+151.300

Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke (Kita LK verhandelte Entgelte)

351.700

420.700

+70.000

Finanzerträge

67.500

57.400

Ausschüttung Windpark

 

 

 

 

Personalaufwendungen

402.500

507.400

+104.900

Sonstige Aufwendungen

65.900

112.400

+46.500

Abschreibungen

108.100

115.900

+7.800

Kreisumlage

367.000

405.300

+38.300

Amtsumlage

145.600

184.200

+38.600

Freiwillige Leistungen

22.700

31.100

+7.400

 

 

 

 

 

Sonstige Aufwendungen

 

Aufwendungen

Planansatz 2023

Abweichung

zum Vorjahr

Aus- und Weiterbildung

16.500 EUR

+7.600 EUR

Dienst- und Schutzbekleidung

5.700 EUR

+3.900 EUR

Erstellung von Bebauungsplänen

50.000 EUR

+29.400 EUR

Büromaterial

1.800 EUR

+1.200 EUR

Telefon, Datenübertragungskosten

3.100 EUR

+900 EUR

Gebäudeversicherungen

1.900 EUR

+800 EUR

Unfallversicherungen

6.700 EUR

+300 EUR

Repräsentationen

6.800 EUR

+1.900 EUR

gesamt

92.500 EUR

+46.000 EUR

 

5. Investitionen lt. Investitionsliste

 

6. Investitionskredite

 

Zur Finanzierung des Eigenanteils für die nachfolgend genannten Investitionsmaßnahmen muss die Gemeinde Sülstorf in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 Investitionskredite in Höhe von insgesamt 3.171.000 EUR in Anspruch nehmen.

 

2023

2024

2025

Gesamt

 

Erschließung des Wohngebietes

1.364.000 €

 

 

1.364.000 €

Feuerlöschfahrzeuge LF 10

315.000 €

 

 

315.000 €

Neubau Kindertagesstätte

821.000 €

534.000 €

137.800 €

1.492.000 €

 

2.500.000 €

534.000 €

137.800 €

3.171.000 €

 

Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen sind im Finanzhaushalt abgebildet. Die Zins- und Tilgungsbelastungen für diese Darlehen wurden im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt der Gemeinde berücksichtigt.

 

Die Zins- und Tilgungsbelastungen für diese Darlehen wurden im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt der Gemeinde berücksichtigt.

Für das Darlehen zur Erschließung des Wohngebietes werden nur Zinsen bis 2026 eingeplant. Das Darlehen wird 2027 nach dem Verkauf der Grundstücke vollständig getilgt.

 

7.  Besonderheiten

 

-   Erhöhung der Lohnaufwendungen führt zur Erhöhung der Betreuungsentgelte

„Die Personalaufwendungen für die Erzieher, den Hausmeister, die Reinigungskraft und die Auszubildende in der Kindertagesstätte werden mit 381.900 EUR geplant und erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 84.100 EUR.“

- Auch die Abschreibungen abzügl. Auflösung der Sonderposten sowie die anfallenden Zinsen für den Neubau der Kita werden zu einer Erhöhung der Betreuungsentgelte führen

 

Investition

Betrag in €

Nutzungs-

dauer

jährl. Afa in €

Löschgruppenfahrzeug LF 10

400.000

15

26.700

Neubau Kita

3.578.500

80

44.700

 

Dementsprechend wurden ab 2023 höhere Einnahmen vom Landkreis eingeplant.

 

-  Die Gemeinde muss darauf achten, dass die betreuungsentgelte im Rahmen bleiben. Der Kita-Platz muss bezahlbar bleiben. Was ist, wenn die Elternbeitragsfreiheit entfällt?

 

- Ab 2024 wurden nach Hochrechnung durch das Bauamt Einzahlungen aus dem Verkauf der Grundstücke im neuen Wohngebiet eingeplant. Diese werden vollständig zur Tilgung des Darlehens verwendet.

 

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Beschluss

Beschluss:

" Die Gemeindevertretung erlässt die Haushaltssatzung der Gemeinde Sülstorf für das

  Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage).“

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

7

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage