24.01.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung zu Baumaßnahmen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Unter den Gemeindevertretern erfolgte eine rege Diskussion zum vorliegenden Sachverhalt.
Die Gemeinde Rastow strebt seit mehreren Jahren einen Austritt aus dem Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung an und wird das geplante Vorhaben keinesfalls unterstützen bzw. befürworten.
Da die Verhandlungen zum Austrittsbegehren der Gemeinde Rastow seitens des ZkWAL nicht fortgesetzt werden, sind die anwesenden Gemeindevertreter der Auffassung das angestrebte Begehren der Gemeinde Rastow nur mit Hilfe fachlicher Unterstützung durchsetzen zu können.
Weiterhin erfolgte eine rege Kritik an den begründenden Unterlagen zum geplanten Vorhaben. Die angeführten Aspekte zur Auslastung der vorhandenen Anlage ist sachlich nicht korrekt und entsprechen nach Rücksprache mit dem Zweckverband Schweriner-Umland nicht den Tatsachen.
Das Amt Ludwigslust-Land wird gebeten einen externen Sachverständigen mit der Durchsetzung des Austrittsbegehrens der Gemeinde Rastow zu beauftragen und gleichzeitig eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Planung der Maßnahme des ZkWAL zum Vorhaben TW-Leitung Fahrbinde –Dreenkrögen“ und „SW-DR-Leitung Fahbinde-Wöbbelin“ zu erwirken.
Auf Antrag des stellv. Bürgermeisters erfolgte die Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Rastow äußert Bedenken gegen die Maßnahme "Neuverlegung TW-Leitung Fahrbinde-Dreenkrögen" bzw. "Neuverlegung SW-DRL Fahrbinde-Wöbbelin:
- Der Ortsteil Fahrbinde zählt seit 2005 zur Gemeinde Rastow. Die Gemeinde Rastow strebt seit mehreren Jahren einen Austritt aus dem Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung an, um den Gleichbehandlungsgrundsatz der Einwohnern in der Gemeinde Rastow zu gewährleisten.
- Die Aussagen zur Kapazitätsauslastung der derzeit genutzten Anlage entsprechen nicht den aktuellen Tatsachen und sind nicht nachvollziehbar.
- Die Nutzung der Uelitzer Anlage erfolgt derzeit ohne größeren technischen Aufwand. Die geplante Druckleitung ist eine Investition, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar ist.
- Eine Investition in der geplanten Größenordnung widerspricht der aktuellen desolaten Finanzlage des ZkWAL. Ein wirtschaftliches Handeln ist mit dieser geplanten Maßnahme nicht gegeben.
- Die Gemeinde Rastow fordert die sofortige Einstellung aller weiteren Planungen zur Maßnahme “ Neuverlegung TW-Leitung Fahrbinde-Dreenkrögen” und “Neuverlegung SW-DRL Fahrbinde-Wöbbelin”.
Das Amt Ludwigslust-Land wird gebeten einen externen Sachverständigen (Fachanwalt) mit der Durchsetzung der Forderungen zur einstweiligen Verfügung gegen die weiteren Planungen zur o.g. Maßnahme zu beauftragen.
Anlagen zur Vorlage
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