24.01.2023 - 9 Beratung zum Antrag auf Einleitung eines Baulei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Dem Antrag der MKG GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde Rastow zu.
2. Die Gemeinde Rastow beschließt für den Bereich des Flurstückes 356 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Solarpark Fahrbinde III“.
3. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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