24.01.2023 - 9 Beratung zum Antrag auf Einleitung eines Baulei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Unter den Gemeindevertretern erfolgte eine kurze Diskussion zum vorliegenden Sachverhalt. Pro und Contra Argumente wurden von den Gemeindevertretern hervorgebracht. Auf Antrag des stellv. Bürgermeisters erfolgte die Abstimmung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.  Dem Antrag der MKG GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2               Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde               Rastow zu.

2.  Die Gemeinde Rastow beschließt für den Bereich des Flurstückes 356 der Flur 2 in               der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Solarpark               Fahrbinde III“.

3.   Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis               solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den               Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen               Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von               umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem               Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.

5.  Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit               sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß               § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

6.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

8

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

-

Anzahl der Ja-Stimmen:

3

Anzahl der Nein-Stimmen:

4

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1

 

Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage