07.07.2022 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan...

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Beschluss

Beschluss:

  1. Dem Antrag der Lunaco GmbH, Halberstädter Straße 2 in 10711 Berlin auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde Göhlen  zu.

      Die Gemeinde Göhlen beschließt für den Bereich der Flurstücke 178, 193, 180/2, 182, 183 und 120 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen  die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Göhlen“.

2. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

11

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

7

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0