07.07.2022 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Do, 07.07.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
Beschluss
Beschluss:
- Dem Antrag der Lunaco GmbH, Halberstädter Straße 2 in 10711 Berlin auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeinde Göhlen zu.
Die Gemeinde Göhlen beschließt für den Bereich der Flurstücke 178, 193, 180/2, 182, 183 und 120 der Flur 4 in der Gemarkung Göhlen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Göhlen“.
2. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, für die Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).