07.07.2022 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Do, 07.07.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Bahls
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Göhlen nimmt die Geld- und Sachspenden für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.747,84 € gemäß anliegender Auflistungen (Stand 17.06.2022) an.
- Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Göhlen beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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