07.07.2022 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...

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Beschluss

 

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Göhlen nimmt die Geld- und Sachspenden für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.747,84 € gemäß anliegender Auflistungen (Stand 17.06.2022) an.
  2. Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Göhlen beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.), sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
  3. Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

11

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

7

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage