20.01.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Seyer fasste den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 der Gemeinde Göhlen kurz zusammen und nannte die prägnantesten Fakten.

 

Die Gemeindevertreter konnten einige in der letzten Sitzung genannten Maßnahmen nicht im vorliegenden Entwurf unter Investitionen finden. Die Sachbearbeiterin der Kämmerei erklärte, dass die aufgezählten Maßnahmen in die Unterhaltung (teilweise im HH 2022 und teilweise im HH 2021) zählen und deshalb in der Investitionsliste nicht zu finden sind. Es wurde versichert, dass alle in der GV vom 09.12.2021 aufgeführten Maßnahmen entweder im Bereich Unterhaltung oder im Bereich Investitionen im Entwurf der Haushaltssatzung 2022 berücksichtigt wurden.

 

Herr Dr. Hinrichs merkte an, dass die beschlossene Änderung im Bereich Brückenprüfung von 20.000,00 € auf neu 10.000,00 € nicht erfolgt ist.

Die Sachbearbeiterin der Kämmerei nimmt den Punkt auf und wird die Änderung vornehmen.

 

Zusätzlich kam die Frage auf, wie es zum Defizit der Friedhofsgebühren gekommen ist und ob es daran liege, dass vielleicht die neue Friedhofsgebührensatzung nicht ausgeführt wurde. Die Kämmerin konnte zur Umsetzung der Satzung nichts sagen, aber brachte an, dass mit Zusammenführung der Friedhöfe Göhlen und Leussow die Absummierung generell im Produkt Friedhof Göhlen erfolgte, aufgrund eines Konvertierungsfehlers. Hier werden noch entsprechende Umbuchungen ab dem Jahr 2020 getätigt. 

 

Herr Köhn konnte die Maßnahme „Zaun Leussow“ mit 3.000,00 EUR im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht finden. Die Kämmerin nahm den Punkt auf.

        Nach Recherche ist diese Maßnahme in der Unterhaltung 2021 zu finden und muss nun noch in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.

 

Herr Hinnerichs fragte, wie es zu 12 Schülern mehr in der Berechnung der Schulumlage kommt.

        Nach Recherche der Schulsachbearbeiterin sind zur Planung Stichtagslisten aus dem Meldeamt herangezogen worden. Im Schuljahr 2021/2022 sind entsprechend neue Grundschüler dazu gekommen. Es sind aber insgesamt nur 7 Schüler mehr und nicht wie ausgewiesen 12. Hier werden auf der Seite 15 unter dem Punkt Schulumlage des Entwurfs der Haushaltssatzung redaktionelle Änderungen vorgenommen, ebenso im Gesamtbetrag des Ansatzes Schulumlagen 2022.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erlässt die Haushaltssatzung der Gemeinde Göhlen für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung des vorliegenden 2. Entwurfes (Anlage) mit               folgenden Änderungen / Ergänzungen:

 

a. Ergebnishaushalt

 1. Produktsachkonten 54100.52331000 von 20.000,00 EUR auf 10.000,00 EUR.

 

b. Finanzhaushalt

 1. Produktsachkonten 54100.72331000 von 20.000,00 EUR auf 10.000,00 EUR.

 

c.       Die vorgenannte Änderungen sind in der Haushaltssatzung der Gemeinde Göhlen

 für das Haushaltsjahr 2022 und den Anlagen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

11

Davon anwesend:

8

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

 

Anzahl der Ja-Stimmen:

6

Anzahl der Nein-Stimmen:

1

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage