07.12.2021 - 5 Anfragen der Gemeindevertreter aus aktuellem An...

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Wortprotokoll

 

Herr Scharlaug: Die Bauanträge zu den geplanten Investitionsvorhaben am Schulstandort, hier Sanierung Regionalschule und Neubau Sporthalle, sowie für die Erweiterung der Kindertagesstätte liegen weiterhin nicht vor; aktuelle Problematik der Cyberattacke zeigt Auswirkungen auf die Bearbeitung der vorliegenden Anträge; durch das Bauamt Ludwigslust-Land und das beauftragte Ingenieurbüro wurden bereits mehrere Nachfragen an den Landkreis Ludwigslust-Parchim gerichtet; bislang ohne Erfolg

 

Herr Hoff: Info über die Gründung einer Arbeitsgruppe für die Projekte am Schulstandort; Mitglieder sind neben Vertretern der Schule, des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt auch die Sachbearbeiterinnen im Bauamt Ludwigslust-Land (Frau Adler und Frau Milatz); Zweck der Arbeitsgruppe ist die effektive Koordinierung von Anfragen / Entscheidungen zur Umsetzung der geplanten Investitionsvorhaben

 

Herr Scharlaug:

-Info über Ausschreibungsergebnisse zum Vorhaben „Anlegen einer Feldhecke“ im Zusammenhang mit dem Bewegungspfad „Rastow-Kraak“

-Info über Stellungnahme des beauftragten Rechtsanwaltsbüros im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der Landesforst zum Antrag auf Waldumwandlung im OT Kraak

 

Herr Linford:  Für die Anschaffung des geplanten Anhängers muss das neu beschaffte Gemeindefahrzeug noch mit einer Anhängerkupplung ausgestattet werden.

Bgm.: Dies ist vorgesehen.

 

Herr Freiberg: Das neu angeschaffte Gemeindefahrzeug sollte noch beschriftet werden. Wie ist hier der aktuelle Stand?

Bgm.: Auftrag für die Beschriftung ist bereits an Herrn Helbing in Rastow erteilt worden. Der aktuelle Bearbeitungsstand muss nochmal angefragt werden.

 

Herr Hoff: Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht aller Gemeindevertreter zu den Themen der Gemeindevertretung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Im Zuge der vergangenen Beratungen wurde die Informationen aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung am folgenden Morgen bereits an die Gemeindevertreter herangetragen, so dass diese zu ihren Entscheidungen Stellung nehmen sollten, insbesondere in Bezug auf die notwendigen Personalentscheidungen. Dies kann nicht geduldet werden.

 

Herr Linford: Es besteht die Möglichkeit zur Unterweisung aller Gemeindevertreter und auch Angestellten der Gemeinde diese auf ihre Pflichten zur Verschwiegenheit hinzuweisen. Von Unternehmen wird dies jährlich ausgeführt. Die Mitarbeiter müssen dann bestätigen, dass diese auf ihre Pflichten zur Verschwiegenheit und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung hingewiesen wurden.

Bgm.: Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt ein entsprechendes Muster zur Unterweisung mit Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht an den Bürgermeister zu übermitteln. Die Gemeindevertreter wurden im Zuge ihrer Verpflichtung zu Beginn der Legislatur auf ihre Pflichten hingewiesen, werden aber durch dieses Unterweisung nochmal daran erinnert.