09.11.2021 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur nachträgliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 09.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne Olenik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Folgende Entscheidung der Bürgermeisterin vom 21.09.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt:
1. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen schütz das Klima und sichert die Biodiversität.
Die Gemeinde Alt Krenzlin verpflichtet sich, die PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung (PEFC D 1002-1) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
2. Um an der regionalen PEFC-Zertifizierung teilzunehmen, wird die Gemeinde die diesbezüglichen Anforderungen aus PEFC D 1001 erfüllen. Insbesondere wird
- der Regionalen Arbeitsgruppe und der zuständigen Zertifizierungsstelle die volle Kooperationen und Unterstützung angeboten;
- deren Anfragen zu relevanten Daten, Dokumentationen und anderen
Informationen effektiv beantwortet;
- Zugang zu den von der Gemeinde bewirtschafteten Wäldern und anderen
betrieblichen Einrichtungen erlaubt, sofern dies in Verbindung mit internen und externen Audits oder anderen Überprüfungen erforderlich ist.
Darüber hinaus werden die Maßnahmen im Rahmen des regionalen
Handlungsprogramms, welche für die Teilnahme an der regionalen Zertifizierung relevant sind, umgesetzt; das gleiche gilt für relevante korrigierende und vorbeugende Maßnahmen, die von der regionalen Arbeitsgruppe auferlegt werden.
3. Die Verwendung der PEFC-Warenzeichen erfolgt ausschließlich gemäß des Warenzeichens-Standards PEFC D St 2001 auf der Grundlage einer Nutzungslizenz von PEFC Deutschland e.V. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, die Gebühren gemäß Gebührenordnung
PEFC D 4003 zu entrichten.
4. Auf der Grundlage der PEFC-Zertifizierung erfolgt die Beantragung der
Bundeswaldprämie nach der Bundes-Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder vom 22.10.2020.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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