16.09.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung d...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der GV Herr Minke verwies auf seine Anfrage zu TOP 7 vom 13.09.2021.

  1. In § 11 der Satzung der FFW Bresegard heißt es: "Wahlen erfolgen durch die Mitgliederversammlung. Diese ist für Wahlen
    beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind.
    Bei Beschlussunfähigkeit gilt § 9 Abs. 6 entsprechend." Wenn die 9 aktiven Wähler mindestens 2/3 der stimmberechtigten Kam. sind, dann hat Bresegard nur max. 13 aktive Mitglieder. Es waren aber immer mehr, die Mindeststärke lag bei 15. Bei angenommenen 18 aktiven Mitgliedern hätten also mindestens 12 zur Wahlversammlung anwesend sein müssen. Diese Aussage des Protokolls ist also falsch und nicht nachvollziehbar.

2. Wenn das übergebene Protokoll möglicherweise für eine 2. Wahlversammlung (wegen zu geringer Anwesenheit bei der 1. Versammlung) sein soll, dann müsste dies auch zu erkennen sein. Eine entsprechende Einladung, auf der dies vermerkt ist (laut § 9 Abs. 6 der FFW-Satzung), ist nicht beigefügt.

3. Am 30.5.21 kündigte die Bürgermeisterin eine Wahlversammlung an, bei der Dirk Güritz zum GWF und Luis von Morstein zu seinem Stellvertreter gewählt werden würden. Nach der Anwesenheitsliste ist Luis von Morstein noch nicht einmal aktives Mitglied der FFW Bresegard. Dann kann er natürlich nicht als Stellvertreter gewählt werden, oder hat er seine Zustimmung zurückgezogen??

4. Ohne gewählten Stellvertreter gilt die FFW Bresegard nach meinem Wissen als nicht einsatzfähig! Das kann möglicherweise auch bei Förderanträgen Nachteile mit sich bringen. Warum wurde dann überhaupt der bisherige Stellvertreter (Andreas Suhrbier) genötigt, sein Amt zur Verfügung zu stellen?? 

5. Eine erneute (2.) Wahlversammlung mit entsprechender Einladung und entsprechendem Protokoll müsste nun durchgeführt werden, dieser Tagesordnungspunkt 7. ist also zu vertagen!

Die Anfrage von Herr Minke wurden per Mail vom Gemeindewehrführer Kamerad Güritz beantwortet und auch nochmal in der Sitzung vorgetragen.

 

Zu 1: Einladung im Anhang mit Vermerk was bei Beschlussunfähigkeit passiert

Zu 2: Wie 1

Zu 3: Nicht relevant da es nichts mit der Wahl des Gemeindewehrführers zu tun hat.

Zu 4: laut Fachdienst 38 des Landkreises reicht der Gemeindewehrführer, es sollte natürlich angestrebt werden einen Stellvertreter zu haben.

Zu 5: Nicht relevant da es auf der Einladung stand.

 

In der Folge entsteht eine Diskussion, Herr Köhlbrandt ruft die Teilnehmer kurz zur Ordnung.

 

Es wurde festgestellt das die Einwände von Herrn Minke für die Beschlussfassung nicht relevant sind. Die Entscheidung der Gemeindevertretung zielt nur darauf ab ob Herr Güritz als Ehrenbeamter ernannt wird. Die Wahl ist nicht Thema dieser Abstimmung.

 

Herr Minke kündigte an nicht abzustimmen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

   Es wird festgestellt: Kamerad Dirk Güritz

                                              geb. am 29.06.1978

                                            wh.: Friedensstraße 1

                                     19294 Bresegard bei Eldena

 erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit

 gilt die Wahl vom 13.08.2021 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

 Bresegard bei Eldena als bestätigt.”

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

5

Davon anwesend:

5

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

4

Anzahl der Nein-Stimmen:

1

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

 

 

Beschluss

 Es wird festgestellt:   Kamerad Dirk Güritz

                                              geb. am 29.06.1978

                                               wh.: Friedensstraße 1

                                     19294 Bresegard bei Eldena

 

 1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden  Erklärung ausgeräumt.     

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

5

Davon anwesend:

5

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

4

Anzahl der Nein-Stimmen:

1

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Im Anschluss wurde durch die Bürgermeisterin, Frau Judith Lietz, die Ernennung des Kameraden Güritz zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde

durchgeführt. Frau Lietz nahm die Vereidigung vor.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage