25.01.2021 - 12 Beratung und Beschlussfassung zum Bauvorhaben "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warlow
- Datum:
- Mo., 25.01.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 56-06-21
1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses wird hiermit nachträglich
gebilligt:
Im Rahmen der Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben „Neubau eines Wildschutzzaunes beidseitig der Bahnstrecke Berlin Spandau – Hamburg Altona, Abschnitt Ludwigslust-Jasnitz“, Bahn-km 174,7 – 180,2, werden von der Gemeinde folgende Einwände vorgebracht:
Von Seiten der Gemeinde Warlow wird die Errichtung eines Wildschutzzaunes beidseitig der Bahnstrecke Berlin-Hamburg im betreffenden Abschnitt der Bahn-Km 174,7-180,2 grundsätzlich befürwortet. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ergeben sich für das Schutzgut Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt folgende Kritikpunkte:
Im betreffenden Einzugsbereich der geplanten Baumaßnahme der Deutschen Bahn herrschen sehr viele alte Bestandsarten von Rot- und Dammwild, die derzeit ihren Bestandswechsel mit einer Querung der Bahnstrecke vollziehen.
Mit der Errichtung des Wildzaunes würden diese Wechsel der Bestandsarten unterbrochen. Der Wechsel würde sich auf die verbleibenden Wildbereiche beidseitig der Bahnstrecke reduzieren. Damit würde der genetische Austausch in den ursprünglichen Gebieten unterbrochen werden und hätte eine Vereinzelung der Bestände zur Folge. Erst durch die Vielfalt über regional angepasste Populationen im gegenseitigen Austausch vermag langfristig das Überleben von Arten gesichert und ein echter Beitrag zur Biodiversität geleistet werden.
Die Gemeinde Warlow fordert aus diesem Grund eine gutachterliche Überprüfung hinsichtlich der Errichtung einer Grünbrücke bzw. eines Wildübergangs im betreffenden Abschnitt der Bahnstrecke Berlin-Hamburg, Bahn-km 174,7 – 180,2. Des Weiteren sollten eine Bewertung der Beeinträchtigungen der faunistischen Mobilität erfolgen – welche Folgen ergeben sich, wenn das Wild nicht mehr wechseln kann.
Zusätzlich erlauben wir uns den Hinweis, dass die Jagdpächter im Jahr 2016 neue Pachtverträge mit einer Laufzeit von 12 Jahren abgeschlossen haben, im guten Glauben, das komplette Jagdrevier nutzen zu können. Durch die Errichtung des Wildschutzzaunes wird das Jagdrevier durchbrochen und macht eine zusammenhängende Nutzung unmöglich. Die Jagdpächter verlieren Fläche für die eine nicht unerhebliche Jagdpacht gezahlt wird.
Weitere Ausführungen hierzu wird es bei Beteiligung des Jagdverbandes unter Einbeziehung der Jagdgenossenschaft geben.
2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
