14.01.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Meyer-Kropp und Herr Zeisler erarbeiteten ein Schreiben aus dem Gründe hervorgehen, warum das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden sollte. Es wurde rege über den Sachverhalt und das Schreiben diskutiert.

 

Zur vorliegenden Beschlussempfehlung gab Herr Rainer Schmidt folgende Hinweise:

1. Der Aussage „ Aber- nach dem Flächenplan mit den Zufahrten und

 Kranflächen je WEA zu urteilen ist eine spätere Nutzung der Restfläche als                Acker unwirtschaftlich.“ ist falsch.

 Er hat Rücksprache mit dem Geschäftsführer des derzeitigen Pächters der

 Flächen gehalten. Dieser hat die v.g. Aussage nicht bestätigt.

 Es ergeht der Hinweis, dass die Restfläche noch bewirtschaftet werden kann.

2. Zu den Sätzen Die Loosener Bürger berichten von einem Milanpaar, dass                fast täglich von Süd kommend über Loosen hinweg in Richtung der geplanten                             Bauplätze auf Futtersuche hinwegschwebt. Der Horst könnte sich in der Nähe                             des Borben befinden.“ ist festzustellen, dass diese Tatsache keinen Einfluss                             auf den Windpark hätte, da sich der Horst weiter weg befindet.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 86-14-21

Nach Prüfung der aktualisierten Unterlagen vom 14.12.2020 wird zum ursprünglichen Bauantrag vom 11.08.2020 mit dem Aktenzeichen: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001 der Naturwind GmbH (Bauherrnanschrift: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) für das Vorhaben in 19288 Alt Krenzlin (Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47) zur Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin verweigert das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden

Gründen:

In einer Gemeindevertreterversammlung am 29.09.2020 wurde das Einvernehmen mehrheitlich versagt. In der Begründung wurde u.a. aufgeführt (siehe auch Protokoll zur 11. Sitzung, Punkt 8):

- ... die Ausweisung von Windeignungsgebieten noch nicht abschließend im Planungsverband verabschiedet wurde....

Stand ist, dass die 3. Bearbeitungsphase noch nicht abgeschlossen wurde und somit jegliches vorfristiges Einvernehmen der Gemeinde sich gegen den Planungswillen und das Mitspracherecht des Kreises, der Kommunen und der Bürgervertreter richtet. In diesem Punkt hat sich nichts gegen den Grund der Ablehnung geändert.

In der Begründung vom 29.09.2020 wurde im 2. Absatz auf den § 34 des BauGB Bezug genommen und aufgeführt:

- ... Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden....

In der Ergänzung vom 17.12.2020 wird vom Planungsbüro für das Umweltverträglichkeits-bericht UVB u.a. auf S.54 geschrieben, dass durch die 230 m hohen WKA „... die Siedlungsfunktion (von Loosen) nicht erheblich beeinträchtigt wird ...". Auf S. 57 wird geschrieben, dass der Erholungswert des Wohnumfeldes wird nicht beeinträchtigt.

Auf einer Höhe von 230 m befindet sich die Kugel des Berliner Fernsehturmes. In einer Stadt sind derartige Bauwerke in derartigen Höhen akzeptabel und stellen gewiss ein Highlight dar. Das Planungsbüro meint auch, dass vertikale Sichtachsen von 230 m Höhe auch in einer durch Ackerbau geprägten Landschaftsebene mit einer hohen Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes mit der Wertstufe LB4 (von 5 möglichen!) durchaus annehmbar sein können. Als Ersatz und Kompensation solle dann eine etwa 12 ha große Ausgleichsfläche mit horizontaler Grünprägung (u.a. Streuobstwiese) angelegt werden. Geplant wird dies natürlich außerhalb der Sichtebenen zu den WKA. Berücksichtigt man die Lagepläne des Planungsbüros, so haben die Bäume an der Flugplatzstraße, hinter der die WKA aus Loosener Sicht errichtet werden sollen, eine Höhe von 12 bis 15 m. Die WKA überragen diese Baumreihe um das maximal 20fache!

 

Und dies nur in einer Entfernung vom 4fachen der Höhe!

 

Diese Vorstellung von „Nichtbeeinträchtigung" der Siedlungs- und Erholungsfunktion der bestehenden Dorfgebiete ist schön geredet und gelinde gesagt nicht nachvollziehbar.

Wichtig scheint aber auch wie auf 5.81 des UVB geschrieben, dass „ ... eine Nichtdurchführung der WEA ... dem Ziel der Landesregierung ... widersprechen" würde. Den erhobenen Zeigefinger des Planungsbüros, des Landesamtes und der Landesregierung überlesend sei erwähnt, die Beendigung von Fördermaßnahmen bei bestehenden WEA nach 20 Jahren zur Stilllegung und Abriss führen, und damit die EEG-Quote verringert. Dies ist in den überwiegenden Fällen keine technische Notwendigkeit, sondern eine bürokratische Fehlentscheidung, zu deren Änderung die Landesregierung beitragen könnte.

In der Ergänzung zum UVB sind berechnete Schallemmisionen aufgeführt. Sie führen zu einem Immisionswert von 35 ... 38 dB(A) und damit ca. 2 dB(A) unter den zulässigen Werten. Messprotokolle von unabhängigen Gutachtern konnten nicht vorgelegt werden.

Aus den Unterlagen wurden auch konkretisierte Informationen zu den Baubedingungen benannt.

·          Für die Zuwegung wird ein öffentliches Straßennetz benötigt, dass eine Durchfahrtshöhe von 4,60 bis 4,90 m und eine Breite auf gerader Strecke von 6,00 m benötigt. Dies dürfte auf den geplanten Strecken Hütte - Loosen, Loosen - Belsch und Leussow - Loosen nicht vollständig vorhanden sein.

·          Die Achslast der Transportfahrzeuge beträgt 12 t, die Gesamtlast je Fahrzeug bis zu 160 t. Es wird auch geschrieben, dass je Kran für eine WKA bis zu 35 Transportfahrzeuge erforderlich sind. Hinzu kommen die einzelnen Bauteile der Türme, Flügel, Technik, Schotter, usw.. Es kommen ca. 500 Fahrzeuge, die die Technik und die Bauteile bringen, und die Straßen von den Abmessungen und der Belastung vollkommen überlasten. Die Kurven müssen einen Mindest-Außenradius von 50 m aufweisen. Bereits dies erfordert einen Teilabriss und Ausbau.

Allein diese Zahlen machen deutlich, dass für die Ortschaften Alt Krenzlin, Hütte und Loosen ein Verkehrskonzept zwingend notwendig ist (einschließlich Schulbusanschluss, mobiler Pflegeversorgung und Lebensmittelhandel), um Störungen, Sperrungen durch Lasttransporte und durch Reparaturen wegen der zu erwartenden Überlastungen vorzubeugen.

n       Für jede WEA ist eine dauerhafte Zuwegung auf Schotterpisten und eine dauerhafte Kranstellfläche von ca. 25 x 50 m zu schaffen. Die Gesamtfläche der Versiegelung beträgt rechnerisch nur 1,6 ha. Aber - nach dem Flächenplan mit den Zufahrten und Kranflächen je WEA zu urteilen ist eine spätere Nutzung der Restfläche als Acker unwirtschaftlich.

 

In den verschiedenen Unterlagen zu der UVB wird u.a. auch auf spezielle Fauna eingegangen. Zum Rotmilan wird geschrieben, dass 2017 zwei Horste an den Wald­rändern zwischen Hütte und Loosen bestanden, von dem der östliche zwischen 2018/19 verschwand. Diese Aussage ist veraltet. Die Loosener Bürger berichten von einem Milanpaar, dass fast täglich von Süd kommend über Loosen hinweg in Richtung der geplanten Bauplätze auf Futtersuche hinweg schweben. Der Horst könnte sich in der Nähe des Borben befinden.

Zum Thema Zug- und Rastvögel (Gänse, Kraniche, Schwäne) wird im Jahre 2017 nach 7maligen Kontrollen von einer geringen Belastung durch Überflüge geschrieben. Auch dies ist veraltet und entspricht in keinster Weise den Erfahrungen der Bürger. Gerade die Flächen zwischen Loosen und Belsch, am hinteren Waldrand und südlich der Straße (Abstand ca. 100m), waren in den letzten beiden Jahren ein zentraler wochenlanger Rastplatz von täglich mindestens 500 Vogelpaaren. Der Abstand zu den geplanten WEA beträgt gut 500 m.

Ähnliches, vielleicht nicht in der Anzahl der Vogelpaare, lässt sich von den Flächen nördlich des Belscher Weges in Alt Krenzlin berichten. Hier beträgt der Abstand ca. 1.500m.

 

Auf einem der Lagepläne ist ersichtlich, dass die mögliche Leitungstrasse für die Einspeisung des erzeugten Stromes in den geplanten Anschlusspunkt bei Picher an der Kreisstraße zwischen Loosen und Hütte ca. 500 m vor dem Ortseingang Krenzliner Hütte endet. Eine weitere Trassenführung scheint noch nicht bekannt zu sein.

Fazit:

Alle o.g. Punkte sind bereits in der Stellungnahme der Gemeindevertreterversammlung vom 29.09.2020 benannt worden. Eine Beantwortung ist mit den erweiterten Ausfüh­rungen zum UVB vom 17.12.2020 im wesentlichen nicht erfolgt.

Es bleiben die offen Probleme, wie z.B.:

· abschließende Festlegung durch den Planungsverband

· Widerspruch zu den §34 und §35 des BauGB.

Neue Punkte sind hinzu gekommen:

· Straßenqualität und Zuwegung

· erforderliche Reparaturen, Verantwortlichkeit (Kreisstraße L04 und Gemeinde­straße Am Dorfteich) und Zeitraum, vertragliche Bindung der damit zu beauftragenden Firmen,

· bisher nicht zur Kenntnis genommenes Rotmilanpaar und Zug- und Rastvögel in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Standorten.

Aus diesen Gründen kann vor dem Vorliegen weiterer aussagekräftiger Unterlagen dem Ersuchen auf Gemeindliches Einvernehmen nicht stattgegeben werden. Dieser Entwurf wurde den Gemeindevertretern fristgerecht vorgelegt und zur Abstimmung gebracht.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

0

 

Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage