13.10.2020 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 13.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Scharlaug verdeutlichte, dass es schon mehrere Austrittsbegehren der Gemeinde Rastow aus dem ZkWAL gab und auch immer noch gibt. Man wolle die ungleiche Bescheidung des Ortsteils Fahrbinde nicht einfach hinnehmen. Ziel ist es gleiche Verhältnisse in den drei Ortsteilen zu schaffen und Fahrbinde in den Zweckverband Schweriner Umland einzubeziehen.
Der aktuelle Verbandsvorsteher des ZkWAL Herr Kann und Herr Wandschneider zeigten sich gesprächs- und verhandlungsbereit. Aufgrund dessen schlägt der Bürgermeister vor vorerst von einer Klage abzusehen.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 134-13-20
Die Gemeinde Rastow nimmt erneut Verhandlungen mit dem Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ludwigslust (ZkWAL), Techentiner Straße 36
in 19288 Ludwigslust, OT Techentin zum Austritt der Gemeinde Rastow mit dem Ortsteil Fahrbinde aus dem ZkWAL auf.
1. Die den bisherigen Anträgen zu Grunde gelegten Argumente sind nicht weggefallen und
werden deshalb wiederholt. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass in Folge des beträchtlichen Beitragsgefälles zwischen dem ZkWAL und dem Zweckverband Schweriner Umland sich auf Dauer ungleiche Lebensverhältnisse zwischen dem Ortsteil Fahrbinde und den übrigen Teilen der Gemeinde herausbilden.
2. Eine gutachterlich berechnete Abgeltungszahlung des Zweckverbandes Schweriner Umland für das Verbandsgebiet Fahrbinde des ZkWAL (bisher nur ohne das
Gewerbegebiet) könnte zu einer deutlichen Besserung der Liquiditätslage des ZkWAL beitragen.
3. Eine Übernahme der Infrastruktur im Gewerbegebiet durch den Zweckverband
Schweriner Umland würde dem ZkWAL eine anderenfalls nicht vermeidbare
Verhandlung über die Konditionen der Übernahme und die Zahlung einer
Abgeltungssumme für die im Gewerbegebiet vom Erschließungsträger eingebrachte und
betriebsfähige hergestellte Infrastruktur für die Wasserversorgung und die
Abwasserentsorgung ersparen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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