29.11.2019 - 5 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 8...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Fr., 29.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 28-04-19
„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in
der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § ) (Entschädigung) Abs. 1
für die Bürgermeisterin eine monatliche Entschädigung in Höhe von 800 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | - |
Beschluss-Nr.: 29-04-19
„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in
der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 2
für die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters keine monatliche Entschädigung festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Beschluss-Nr.: 30-04-19
„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in
der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 3
die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen der
Gemeindevertretung und der Ausschüss auf 40,00 € je Sitzung festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | - |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | - |
Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 31-04-19
„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in
der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 3
die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden für jede von
ihnen geleitete Sitzung auf 60,00 € je Sitzung festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | - |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | - |
Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 32-04-19
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) mit
folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1. § 9 (Entschädigung) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten keine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung.
Dem 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, bei dessen Verhinderung dem 2.
Stellvertreter, wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung des Bürgermeisters für seine besondere Tätigkeit eine funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung je nach Dauer der Vertretung in Höhe der
funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt.
2. § 9 (Entschädigung) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohner erhalten für die
Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine
pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €.
Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten für jede
von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe
von 45 €.
Die pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wird quartalsweise auf
der Grundlage der Sitzungsniederschriften gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,1 kB
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