29.11.2019 - 5 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 8...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach kontroverser Beratung über die Höhe der Entschädigung für die Bürgermeisterin wurde sich auf Teilabstimmungen zum Entwurf verständigt:

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 28-04-19

„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in

  der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § ) (Entschädigung) Abs. 1

  für die Bürgermeisterin eine monatliche Entschädigung in Höhe von 800 € festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Beschluss-Nr.: 29-04-19

„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in

  der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 2

  für die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters keine monatliche Entschädigung festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Beschluss-Nr.: 30-04-19

„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in

  der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 3

  die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen der

  Gemeindevertretung und der Ausschüss auf 40,00 € je Sitzung festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

9

Stimmenthaltungen:

-

 

Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.

 

Beschluss-Nr.: 31-04-19

„ Im Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in

  der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) wird in § 9 (Entschädigung) Abs. 3

  die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden für jede von

  ihnen geleitete Sitzung auf 60,00 € je Sitzung festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

9

Stimmenthaltungen:

-

 

Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt.

 

 

Beschluss-Nr.: 32-04-19

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Krenzlin in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) mit

folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

1. § 9 (Entschädigung) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten keine                                           monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung.

Dem 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, bei dessen Verhinderung dem 2.

Stellvertreter, wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung                                           des Bürgermeisters für seine besondere Tätigkeit eine funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung je nach Dauer der Vertretung in Höhe der

funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt.

 

2. § 9 (Entschädigung) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    (3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohner erhalten für die

      Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine

pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €.

      Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten für jede

von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe

von 45 €.

      Die pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung wird quartalsweise auf

der Grundlage der Sitzungsniederschriften gezahlt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13308&selfaction=print