05.11.2019 - 16.2 hier: überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 05.11.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Meier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.:
„ 1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 22.10.2019 wird
hiermit nachträglich gebilligt:
‘ 1.Zur Begleichung der Rechnung-Nr. 020983 vom 24.01.2019 der Fa. W. Hoyer GmbH & Co.KG in 27374 Visselhövede in Höhe von 4.568,49 € für die Lieferung von Heizöl für das Dorfgemeinschaftshaus Leussow wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 07-57301.5225 (DGH Leussow / Heizöl) in Höhe von 3.100 € zugestimmt.
2.Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben
im
-PSK 07-11104.5011 (Gremien / Aufwandsentschädigung
Bürgermeister) in Höhe von 2.500 € und im
-PSK 07-54100.52338 (Gemeindestraßen / Unterhaltung) in Höhe
von 1.600 €.‘
2.Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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574,8 kB
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