05.11.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: ..-02-19

  Es wird festgestellt: Herr Helmut Seyer 

                                                            geb. am 28.06.1953

wh.: Zielitzer Weg 2

19288 Göhlen    

Bürgermeister der Gemeinde Göhlen (Wahl vom 29.09.2019)

 

          1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

          2.           bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                        Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

          3.           ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

          4.           hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                        verstoßen,

 

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer

         entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

11

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Helmut Seyer von der Beratung und

Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Herrn Detlef Hinnerichs, in seiner Funktion als bisheriger 1. stellv. Bürgermeister, die Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Herr Dr. Hinrichs verpflichtete den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte

Erfüllung seiner Pflichten und übergab ihm einen Ordner mit den Satzungen der Gemeinde.