13.08.2019 - 8 Ernennung des 2. Stellvertreter des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.:08-02-19

Es wird festgestellt: Herr Michael Worreschk                 

                                   geb. am 28.09.1970

                                   wh.: Kraaker Straße 9 in 19077 Rastow                    

2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Rastow (Wahl vom 13.08.2019)

 

1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

         2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

         3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

         4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

             verstoßen,

          5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale                                           Sicherheit der ehem. DDR tätig

bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung ausgeräumt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

13

davon anwesend:

13

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

1

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Michael Worreschk von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss wurde durch den Bürgermeister, Herrn Egbert Scharlaug, die Ernennung des 2. stellv. Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Übergabe der Ernennungsurkunde

durchgeführt.

Herr Scharlaug nahm die Vereidigung vor.

Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

 

 

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