04.07.2019 - 5 Ernennung des 1. und 2. Stellvertreter des Bürg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 04.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 02-01-19
“ Es wird festgestellt: Herr Frank Model
geb. am 10.03.1952
wh.: Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams
1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 04.07.2019)
1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. ”
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Model von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr.: 03-01-19
“ Es wird festgestellt: Frau Mona Schmidt
geb. am 29.10.1969
wh.: Am Dorfteich 1 in 19288 Loosen
2. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 04.07.2019)
1.ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt.”
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
- |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Schmidt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Frau Meyer-Kropp die Ernennung des 1. stellv. Bürgermeisters und der 2. stellv. Bürgermeisterin zu Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunden vorgenommen. Über die Vereidigung wurde jeweils eine Vereidigungsniederschrift angefertigt. | |