04.07.2019 - 2 Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 04.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 01-01-2019
“ Es wird festgestellt: Frau Sybilla Meyer-Kropp
geb. am 24.06.1964
wh.: Picherweg 3
19288 Alt Krenzlin
Bürgermeisterin der Gemeinde Alt Krenzlin (Wahl vom 26.05.2019)
1.ist Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,
2. bietet Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,
4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
verstoßen,
5. war nicht für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für nationale Sicherheit der ehem. DDR tätig
bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer
entsprechenden Erklärung ausgeräumt. „
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
1 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Frau Sybilla Meyer-Kropp von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurde durch Herrn Rainer Schmidt, in seiner Funktion als bisheriger Bürgermeister, die Ernennung der Bürgermeisterin zur Ehrenbeamtin durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.
Herr Model verpflichtete die Bürgermeisterin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und übergab ihr einen Ordner mit den Satzungen der Gemeinde. | |